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Arbeitsmedizin

Definition

Die Arbeitsmedizin ist ein Fachgebiet der Medizin, das sich mit den Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit befasst. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsschäden (z.B. Berufserkrankungen, Unfallverhütung, Begutachtungen für Versicherungen).

Aufgaben und Ziele

Durch die Arbeitsmedizin soll die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter erhalten und gefördert werden. Sie dient damit dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Im Sinne einer ganzheitlichen Medizin berücksichtigt die Arbeitsmedizin physische, psychische und soziale Faktoren der Mitarbeiter.

Primäre Aufgabe der Arbeitsmedizin ist es dafür zu sorgen, dass Menschen durch ihre Arbeit nicht krank werden bzw. ihre Leistungsfähigkeit verlieren. ArbeitsmedizinerInnen bieten ein umfassendes Leistungsspektrum an und beschränken sich nicht nur darauf, bestehende Mängel aufzuzeigen.

Zu den Aufgaben der Arbeitsmedizin zählen u.a.:

  • Prävention und Analyse arbeitsbedingter Gesundheitsschäden und Erkrankungen (Berufskrankheiten) und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Abklärung von eventuellen Gesundheitsstörungen der Mitarbeiter, die durch das Arbeitsumfeld verursacht werden
  • Erkennen von gesundheits- und leistungsrelevanten Faktoren im Arbeitsgeschehen und Bewertung hinsichtlich gesundheitlicher Risiken und Auswirkungen
  • Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen und Effizienzkontrolle
  • Beratung bei Planung von Arbeitsstätten (ergonomische und arbeitspsychologische Gestaltung von Arbeitsplätzen, -abläufen und Arbeitsorganisation aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse), Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln und Geräten (zB. ergonomische Bürostühle etc.), Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren, Einführung von neuen Arbeitsstoffen, Schutzausrüstungen
  • Beratende Tätigkeit in psychologischen, physiologischen, hygienischen und ergonomischen Fragen (Arbeitszeit, Pausenregelung, Arbeitsrhythmus, Arbeitsplatzgestaltung, Optimierung der Arbeitsabläufe)
  • Organisation und Schulung der Mitarbeiter (Erste Hilfe, Notfallmedizin)
  • Unterstützung in Fragen des Arbeitsplatzwechsels und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess sowie dauerhafte Integration von chronisch Kranken oder Personen mit besonderen Bedürfnissen
  • Gefahrenbeurteilung, Gefahrenverhütung, Unfallverhütung
  • Organisation und Unterweisung von Betriebsanweisungen
  • Beurteilung und Reduktion von Gefährdungen und Belastungen durch lösungsorientiertes Vorgehen

ArbeitsmedizinerInnen haben unterstützende und beratende Aufgaben gegenüber ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, aber auch gegenüber Belegschaftsorganen und Sicherheitsvertrauenspersonen, die teilweise gesetzlich verankert sind. So sind ArbeitgeberInnen laut Arbeitsschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der MitarbeiterInnen zu sorgen. Dazu müssen sogenannte Präventivdienste, das sind ArbeitsmedizinerInnen für die arbeitsmedizinische Betreuung und Sicherheitsfachkräfte für sicherheitstechnische Belange, bestellt werden. ArbeitsmedizinerInnen verfügen über eine spezielle Ausbildung und unterstützen bzw. beraten auf den Gebieten des Gesundheitsschutzes, der menschengerechten Arbeitsgestaltung und der auf Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung.

Die ArbeitsmedizinerInnen besichtigen dazu regelmäßig die Arbeitsplätze, stehen in laufendem Kontakt mit allen Betroffenen und arbeiten mit der Sicherheitsfachkraft im Betrieb und erforderlichenfalls mit anderen Fachleuten eng zusammen. Allgemein nimmt eine zeitgemäße Arbeitsmedizin Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie die Arbeitsvorgänge und zielt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ab, um Gesundheitsbelastungen zu vermeiden.