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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abgelehnt bzw. limitiert. Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass Sie sich nicht mehr wirksam äußern können. Sei es, weil Sie nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren können, sei es, weil Sie nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügen.

Für die Patientenverfügung sieht das Gesetz zwei Varianten vor:

  • verbindliche Patientenverfügung: der Arzt, Pflegebedienstete, Angehörige und andere in ein Behandlungsgeschehen möglicherweise eingebundene Personen (etwa ein Sachwalter oder ein vom Arzt angerufenes Gericht) sind daran gebunden.
  • beachtlich Patientenverfügung: das bedeutet, dass der Arzt und andere Beteiligte auf die Verfügung und den darin geäußerten Willen des Patienten zwar Bedacht nehmen müssen, daran aber nicht unter allen Umständen gebunden sind.

Ich unterstütze und berate Sie gerne bei der Formulierung einer Patientenverfügung. Drucken Sie sich das Patientenverfügungsformular zu Hause aus und vereinbaren Sie einen Termin und planen Sie sich dafür 30 Minuten Zeit ein.

Link Formular
https://www.wien.gv.at/gesundheit/einrichtungen/patientenanwaltschaft/pdf/patientenverfuegung-bf.pdf